IMPRESSUM
Verantwortlich für den Inhalt der Website JPdesign Medienagentur
Jan Petzold
Giersstraße 16
33098 Paderborn
info(@)jpdesign.de
Konzeption und Gestaltung
JPdesign - Die Adresse für Werbung!
Medienagentur | Webdesign | Printmedien | Werbetechnik | Textilveredelung | Digital Signage | Digitale Kunst | Lasertechnik
Inhaber:
Jan Petzold
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
UST-ID: DE 251160847
Unsere AGB´s:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich!
Die Grafiken, Bilder sowie Text und Dokumente genießen den Schutz des Urheberrechts. Es ist nicht gestattet diese in Form von Digitalen- oder Printmedien zu kopieren, vervielfältigen und weiter zu verwenden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Leistungen von JPdesign (im folgenden Anbieter), unabhängig
1.2 von deren Inhalt und Rechtsnatur. Sie haben Vorrang vor allen Auftragsbedingungen des Kunden (Einkaufsbedingungen, Besondere u.ä.), auch wenn der Anbieter abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Vertragspartners nicht widerspricht. Diese werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
1.3 Soweit Angebote oder Verträge des Anbieters Klauseln enthalten, die von den folgenden allgemeinen Bedingungen abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Bedingungen vor.
1.4 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluß des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen im Sinne von § 310 Abs. I BGB. Die Preisliste und die auf der Website www.jpdesign-online.de veröffentlichten Inhalte und Werke sind Bestandteile dieser allgemeinen Bedingungen. Die Vertragspartner erhalten diese Unterlagen auf Anforderung jederzeit ausgehändigt oder können sie bei dem Anbieter oder auf der Website einsehen.
2. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht aus-drücklich anders gekennzeichnet sind.
3. Die Agentur arbeitet im Auftrag des Kunden und ist nicht verantwortlich für eventuell vorliegende Fehler in von Kunden gelieferten Materialien.
4. Die Agentur tritt lediglich als Dienstleister für den Kunden auf und ist für die Inhalte der vom Kunden gelieferten Materialien nicht verantwortlich und auch nicht haftbar zumachen.
5. Bei Anlieferung von Materialien von Dritten ist der Kunde verpflichtet, für die Richtigkeit der Inhalte und die ordnungsgemäße Ablieferung in der Agentur zu sorgen.
6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle an die Agenturgelieferten Materialien frei von Rechten Dritter sind bzw. dass entsprechende Verwertungs-rechte vorliegen.
7. Die Agentur behält sich vor, Aufträge oder Materialien abzulehnen, bei denen entweder Verdacht auf oder ein offensichtlicher Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt.
8. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Materialien entstehen, die von der Agentur im Auftrag des Kunden erstellt wurden.
9. Erbringt die Agentur im Auftrag des Kunden eigene kreative Leistungen oder geistige Schöpfungen, so liegt das Urheberrecht naturgemäß bei der Agentur. Eine eventuelle Abtretung des ausschließlichen Nutzungsrechts oder etwaiger Leistungsschutzrechte an den Kunden bedarf in jedem Fall einer vertraglichen Regelung. Bei Zuwiderhandlungen macht sich der Kunde im Sinne des UrhG strafbar.
10. Der Kunde erwirbt mit der Auftragserteilung ein einfaches Nutzungsrecht für das im Auftrag spezifizierte Werk Damit erwirbt der Kunde das Recht der Verwend-ung und gleichzeitig die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Urheberrechte der Agentur nicht verletzt werden. Das einfache Nutzungsrecht kann in einer schriftlichen Vereinbarung genauer spezifiziert werden.
11. Die Agentur hat das Recht, erbrachte Kreativ- oder Dienstleistungen im Rahmen einer Präsentation oder Bewerbung der eigenen Tätigkeiten in jeglicher Form zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die von Werken oder Arbeiten bei nationalen oder internationalen Wettbewerben sowie auch im Falle einer Gewährung des ausschließlichen Nutzungsrechts gegenüber dem Kunden.
12. Die Agentur ist nicht haftbar für Terminverzögerun-gen auf Grund des Verschuldens Dritter, von Zulieferern oder auf Grund höherer Gewalt oder daraus entstandener Schäden.
13. Der Kunde schliesst mit der Agentur einen Vertrag ab, der entweder Projekt oder etatbezogen ist. Damit verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des verein-barten Honorars. Für den Fall, daß der Kunde von der Auftragserteilung zurücktreten will, ist er in jedem Fall verpflichtet, bereits angefertigte Arbeiten abzunehmen und diese, genauso, wie sich gerade in Produktion befindliche Arbeiten entsprechend den Vereinbarung-en zu bezahlen.
14. Mit Abschluß eines Vertrages zwischen Kunde und Agentur verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Honorars entsprechend den im Vertrag vorgesehenen Modalitäten. Bei Auftragsarbeiten die eine Auftragssumme von 1000 Euro übersteigen ist unmittelbar bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Auftragswertes im voraus zu leisten.
15. Der Auftragserteilung durch den Kunden liegt ein Angebot durch die Agentur zu Grunde. Sofern der Auftrag nicht nach Aufwand abgerechnet wird, muss dem Angebot ein detailliertes Briefing der Agentur durch den Kunden vorangehen. Auf dieser Basis wird das Angebot erstellt. Übersteigt der Arbeitsaufwand auf Grund von Kundenwünschen den kalkulierten Aufwand um mehr als 10%, wird die Agentur das Angebot nachkalkulieren und das Angebot entsprechend anpassen. Die neue Kalkulation wird dem Kunden umgehend vorgelegt.
16. Die Agentur beschränkt ihre Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr.
17. Erfüllungsort ist Paderborn, NRW, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Agentur JPdesign Kunden gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden. so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirk-samen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen.
Stand: 09.06.2021